Slide toggle

Über TurkSale.de

TurkSale.de ist Ihr führender deutsch-türkischer Marktplatz mit einem breiten Angebot an Dienstleistungen und Produkten aus verschiedenen Bereichen. Von Bestsellern bis hin zu spezialisierten Dienstleistungen vereint TurkSale.de das Beste aus beiden Welten auf einer benutzerfreundlichen Plattform.

Entdecken Sie die Vielfalt und Qualität unseres Marktplatzes, der sich zum Ziel gesetzt hat, eine Brücke zwischen der deutschen und der türkischen Community zu schlagen.

„Zwischen Zwei Festen“: Warum Hochzeiten zwischen Ramadan und Kurban Bayram erlaubt sind

In einigen Regionen der Türkei und in traditionellen muslimischen Gemeinschaften gibt es die weit verbreitete Meinung, dass zwischen Ramadan und Kurban Bayram keine Hochzeiten oder Eheschließungen stattfinden sollten. Diese Überzeugung basiert jedoch nicht auf islamischen Lehren, sondern hat ihren Ursprung in vorislamischen Traditionen. In diesem Beitrag beleuchten wir die Hintergründe dieser Überzeugung und erklären, warum diese Auffassung aus religiöser Sicht unbegründet ist.

Die Tradition „Zwischen Zwei Festen“

Der Ausdruck „Zwischen Zwei Festen“ bezieht sich auf den Zeitraum zwischen dem Ramadan-Fest (Eid al-Fitr) und dem Opferfest (Eid al-Adha). Es gibt in manchen Kulturen den Glauben, dass in dieser Zeit keine Hochzeiten oder Eheschließungen stattfinden sollten. Diese Tradition hat jedoch keine Basis im Islam, sondern stammt aus der Zeit vor dem Islam, der sogenannten Dschahiliya, also der Zeit der Unwissenheit.

In der vorislamischen arabischen Gesellschaft galt es als unheilvoll, im Monat Schawwal – der zwischen Ramadan und Kurban Bayram liegt – zu heiraten. Diese Vorstellung basierte auf Aberglauben, der in der damaligen Zeit verbreitet war. Der Islam hat solche unhaltbaren Traditionen abgeschafft und durch klare und rationale Lehren ersetzt.

Die islamische Perspektive

Im Islam gibt es keine zeitlichen Einschränkungen für Hochzeiten oder Eheschließungen. Wie der Quran im Vers 4:25 betont, steht es den Gläubigen frei zu heiraten, wann immer die finanziellen und persönlichen Umstände dies erlauben. Der Prophet Muhammad (s.a.s.) hat selbst diese vorislamische Tradition durch sein eigenes Beispiel widerlegt. Er heiratete seine Ehefrau Aischa (r.a.) im Monat Schawwal, also genau in dem Zeitraum, der in der vorislamischen Gesellschaft als unheilvoll galt. Diese Begebenheit wird in der Hadith-Sammlung Sahih Muslim überliefert (Nikâh, 73).

Die islamische Lehre macht deutlich, dass Eheschließungen zu jeder Zeit im Jahr stattfinden können, sofern die Rahmenbedingungen stimmen. Es gibt keine religiösen Einschränkungen oder besonderen Vorschriften, die den Zeitraum zwischen zwei Festen betreffen.

Fazit: Keine religiösen Hindernisse

Die Überzeugung, dass „zwischen zwei Festen“ keine Hochzeiten stattfinden sollten, ist rein kultureller Natur und hat keinen islamischen Ursprung. Der Islam befreit die Menschen von Aberglauben und stellt den Glauben auf rationale und göttliche Prinzipien. Solange die Umstände passen und die Hochzeit im Einklang mit den islamischen Werten steht, gibt es keinen Grund, eine Eheschließung in diesem Zeitraum zu vermeiden.

Muslime sollten sich auf die klaren Lehren ihrer Religion stützen und kulturelle Missverständnisse hinterfragen. Wie der Prophet Muhammad (s.a.s.) sagte: „Die besten unter euch sind diejenigen mit dem besten Charakter.“ (Muslim, Fedâil, 16) Das bedeutet auch, sich von unbegründeten Vorurteilen zu lösen und den wahren Geist des Islam zu leben.